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   OLG Hamburg, 19.10.2020 - 2 Ws 131/20 - 5 OBL 167/20   

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https://dejure.org/2020,32587
OLG Hamburg, 19.10.2020 - 2 Ws 131/20 - 5 OBL 167/20 (https://dejure.org/2020,32587)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.10.2020 - 2 Ws 131/20 - 5 OBL 167/20 (https://dejure.org/2020,32587)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2020 - 2 Ws 131/20 - 5 OBL 167/20 (https://dejure.org/2020,32587)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 63 StGB, § 67e StGB, § 454 Abs 1 S 3 StGB, § 463 Abs 4 S 1 StPO
    Anforderungen an eine gutachterliche Stellungnahme für die Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.02.2014 - 2 BvR 1795/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus der

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2020 - 2 Ws 131/20
    Aus der freiheitssichernden Funktion des Artikel 2 Absatz 2 GG folgt, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben müssen, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2014, 2 BvR 1795/12 u. a., bei juris Rn. 37).
  • OLG Hamburg, 02.09.2020 - 2 Ws 106/20

    Notwendigkeit einer mündlichen Anhörung der behandelnden Ärzte bei Abgabe einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2020 - 2 Ws 131/20
    Die aus § 463 Abs. 4 Satz 7, 454 Abs. 2 Satz 3 StPO folgende Verpflichtung gilt nicht generell auch für die Verfasser von Stellungnahmen nach § 463 Abs. 4 Satz 1 StPO (Senat, Beschl. v. 2. September 2020, Az.: 2 Ws 106/20; OLG Hamm Beschl. v. 13. Februar 2020, Az.: III-3 Ws 7/20 (juris)).
  • KG, 20.02.2017 - 5 Ws 17/17

    Überprüfung der Maßregelvollstreckung nach gesetzlicher Neuregelung:

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2020 - 2 Ws 131/20
    Die hiernach erforderlichen Inhalte schließen jedenfalls Ausführungen dazu ein, ob und welche Art rechtswidrige Taten von dem Untergebrachten drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung im Hinblick auf "Häufigkeit und Rückfallfrequenz" ist, wie hoch die Wahrscheinlichkeit zukünftiger rechtswidriger Taten ist und inwieweit im Falle einer Aussetzung der Vollstreckung weniger belastende Maßnahmen ausreichen können, um den Zweck der Maßregel zu erreichen (Senat, Beschl. v. 15. November 2016, Az.: 2 Ws 175-176/16; Senat, Beschl. v. 21. Oktober 2019, Az.: 2 Ws 108/19; KG Beschl. v. 20. Februar 2017, Az.: 5 Ws 17/17 (juris); Meyer-Goßner/ Schmitt § 463 Rn. 10a).
  • OLG Hamm, 13.02.2020 - 3 Ws 7/20

    Gutachterliche Stellungnahme; Maßregelvollzugseinrichtung; mündliche Anhörung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2020 - 2 Ws 131/20
    Die aus § 463 Abs. 4 Satz 7, 454 Abs. 2 Satz 3 StPO folgende Verpflichtung gilt nicht generell auch für die Verfasser von Stellungnahmen nach § 463 Abs. 4 Satz 1 StPO (Senat, Beschl. v. 2. September 2020, Az.: 2 Ws 106/20; OLG Hamm Beschl. v. 13. Februar 2020, Az.: III-3 Ws 7/20 (juris)).
  • OLG Hamm, 07.07.2011 - 1 Ws 247/11

    Anforderungen an die Entscheidung über Reststrafenbewährung bei Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2020 - 2 Ws 131/20
    Ein solcher liegt vor, wenn das weitere Verfahren eine mündliche Anhörung des Verurteilten nach § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO erfordert, die vor der Strafvollstreckungskammer stattzufinden hat (OLG Hamm Beschl. v. 7. Juli 2011, Az.: 1 Ws 247/11; KK-StPO/Zabeck § 309 Rn. 7 m.w.N.; vgl. Meyer-Goßner/ Schmitt § 454 Rn. 46).
  • KG, 22.08.2019 - 2 Ws 108/19

    Fristbeginn für strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2020 - 2 Ws 131/20
    Die hiernach erforderlichen Inhalte schließen jedenfalls Ausführungen dazu ein, ob und welche Art rechtswidrige Taten von dem Untergebrachten drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung im Hinblick auf "Häufigkeit und Rückfallfrequenz" ist, wie hoch die Wahrscheinlichkeit zukünftiger rechtswidriger Taten ist und inwieweit im Falle einer Aussetzung der Vollstreckung weniger belastende Maßnahmen ausreichen können, um den Zweck der Maßregel zu erreichen (Senat, Beschl. v. 15. November 2016, Az.: 2 Ws 175-176/16; Senat, Beschl. v. 21. Oktober 2019, Az.: 2 Ws 108/19; KG Beschl. v. 20. Februar 2017, Az.: 5 Ws 17/17 (juris); Meyer-Goßner/ Schmitt § 463 Rn. 10a).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2022 - 4 Ws 247/22

    Begründung bei negativer Strafaussetzungsprognose

    Kommt die Vollzugseinrichtung, wie vorliegend, zu dem Ergebnis, dass die Legalprognose negativ ist, muss ihre Stellungnahme Ausführungen dazu enthalten, welcher Art die rechtswidrigen Taten sind, die von dem Untergebrachten drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit und Rückfallfrequenz), wie hoch die Wahrscheinlichkeit zukünftiger rechtswidriger Taten ist und inwieweit im Falle einer Aussetzung der Maßregel zur Bewährung im Rahmen der Führungsaufsicht Anordnungen nach § 68a, § 68b StGB als weniger belastende Maßnahmen ausreichen können, um den Zweck der Maßregel zu erreichen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 19. Oktober 2020 - 2 Ws 131/20, juris Rn. 17 für eine gutachterliche Stellungnahme nach § 463 Abs. 4 Satz 1 StPO).
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